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Mit youvestor haben wir eine neue Lösung für die professionelle Steuerung von Geldanlagen entwickelt, die seinen Nutzern einen einfachen und transparenten Weg bietet, ihr Vermögen langfristig aufzubauen.
youvestor eröffnet den persönlichen Zugang zu exklusiven Anlagelösungen – auch bei kleineren Anlagesummen. Für die professionelle Steuerung sorgt ein Netzwerk von starken Partnern, die den großen Leistungsumfang bei der Nutzung von youvestor gewährleisten.
Zum Netzwerk gehört die Fondsdepot Bank, mit Sitz in Hof, Bayern, die für unsere Nutzer die Depotführung und die Transaktionsabwicklung übernimmt. Unsere Partnerbank betreut mehr als 26 Milliarden Euro Vermögen und beschäftigt mehr als 500 Mitarbeiter. Die Fondsdepot Bank führt mehr als 2 Millionen Kundendepots.
Unser Management-Team verfügt über jahrzehntelange Erfahrung im Dienstleistungs- und Finanzbereich. Dies verbunden mit einem ausgezeichneten Börsen- und Kapitalmarktverständnis sichert den Geschäftserfolg unseres Unternehmens.
Verantwortet als CEO und Vorstand die Strategie, Vertrieb und Marketing.
Verantwortet im Vorstand mit 20 jähriger Erfahrung die technischen und operativen Prozesse von youvestor.
Stand: 18.01.2016
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und youvestor. Sie regeln diese und die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Kunden und von youvestor umfassend (nachfolgend auch „Vertragsverhältnis“ genannt). Daneben gilt der Depotbankvertrag mit der Fondsdepotbank GmbH (nachfolgend „FodB“ oder „depotführende Stelle“ genannt).
(2) Die Geschäftsbedingungen werden bei Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und youvestor vereinbart. Darüber hinaus gelten die jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnisse von youvestor und der depotführenden Stelle, in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
(1) Kunde können nur volljährige, mündige natürliche Personen werden, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, Steuerinländer sind und nicht als US-steuerpflichtige Person (z.B. nach QI oder FATCA) einzustufen sind.
(2) Voraussetzung der Nutzung von youvestor ist, dass der Kunde ein Wertpapierdepot (nachfolgend „Depot“ genannt) bei der FodB unterhält.
youvestor bietet interessierten Kunden die Nutzung einer cloudbasierten Software an, mittels derer der Kunde in ein zuvor eingerichtetes Kundendepot bei der FodB Finanzinstrumente erwerben kann (nachfolgend „Software“ genannt). Mit Aktivierung seiner Software generiert der Kunde aufgrund eines zuvor festgelegten festen quantitativen Selektionsprozesses Wertpapierorders und leitet diese zur Ausführung an seine depotführende Stelle. Auf den Umfang und die Art der konkret erworbenen Finanzinstrumente, welche in das Depot des Kunden gekauft werden können, hat die Software - und damit youvestor selbst - keinen unmittelbaren Einfluss. Gleiches gilt für die Erstellung und Umsetzung des quantitativen Selektionsprozesses und der daraus resultierenden Ergebnisse, denn dieser wird von Dritten imitiert. Die Software-Lizenz ermöglicht es dem Kunden allein die Ergebnisse des von ihm gewählten quantitativen Selektionsprozesses zu empfangen und an seine depotführende Stelle zu übermitteln. Die Abwicklung der Kauf- und Verkauforders erfolgt ausschließlich in der Sphäre der jeweiligen depotführenden Stelle, bei welcher der Kunde sein Depot führt.
(1) youvestor gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (nachfolgend „Software-Lizenz“ genannt) der Software.
(2) Die Software ist cloudbasiert. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung einer Kopie der Software in digitaler Form.
(3) Die Software-Lizenz berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung der Software im Rahmen eines normalen Gebrauchs. Der Kunde darf insbesondere keinerlei Änderungen und Übersetzungen oder Vervielfältigungen der Software vornehmen, auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Änderungen, zu denen von youvestor nach Treu und Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann (§ 39 Abs. 2 UrhG), sind statthaft.
(4) youvestor ist Inhaber sämtlicher gewerblicher Schutz- und Urheberrechte an der Software. Hinweise auf Urheberrechte oder auf sonstige gewerbliche Schutzrechte, die sich auf oder in der Software befinden, dürfen weder verändert, beseitigt noch sonst unkenntlich gemacht werden.
(5) Der Kunde darf die Software weder vermieten noch verleihen.
(1) youvestor sagt dem Kunden die nachfolgenden Leistungsbausteine, vorbehaltlich ihrer technischen Verfügbarkeit und korrekter Verwendung der Software durch den Kunden, zu:
a. Soweit eine Verknüpfung des Depots des Kunden bei der FodB mit der Software erfolgreich war, können Kurs- und Performanceinformationen der jeweiligen Lösung über das Webinterface von youvestor oder auch den Darstellungen in der Software entnommen werden.
b. Die FodB bietet dem Kunden einen sog. „Roll-Down“ und ein sog. „Rebalancing“ an. Soweit der Kunde einen „Roll-Down“ oder ein „Rebalancing“ mit der FodB vereinbart hat, wird er über den Fortschritt der Umsetzung über die Software informiert.
(2) youvestor bietet zur normalen Geschäftszeit eine telefonische Erreichbarkeit hinsichtlich der Verwendung der Software an. Hingegen nicht geschuldet ist eine irgendwie geartete Anlageberatung, weder telefonisch noch via E-Mail, dezidierte Angaben zu Finan-zinstrumenten und sonstigen Anlageformen.
Youvestor ist wie folgt zu erreichen:
youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 2444 8934
E-Mail: info@youvestor.de
(3) youvestor verpflichtet sich zur Vermittlung eines Depots bei der FodB.
(4) youvestor ist berechtigt, geschuldete Dienstleistungen von Dritten vornehmen zu lassen (bspw. die Vermittlung eines Depots an eine depotführende Stelle).
(1) youvestor wird folgende Leistungen nicht erbringen:
a. Die Anlagevermittlung und Anlageberatung im Sinne des § 34 f Abs. 1 S. 1 Gewerbeordnung (GewO);
b. Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), wie zum Beispiel das Depotgeschäft, Anlageberatung, Finanzportfolioverwaltung oder den Eigenhandel;
c. Rechts- oder Steuerberatung.
(2) Durch den Einsatz von youvestor werden keine unmittelbaren Handelsinformationen über Finanzinstrumente generiert. Mittels youvestor abrufbare Handelsinformationen resultieren ausschließlich aus der Schnittstelle von youvestor zur depotführenden Stelle und stellen keine Kaufempfehlung, Risikoeinstufung oder sonstige Bewertung von Finanzinstrumenten dar. Für die Richtigkeit und Aktualität dieser Informationen übernimmt youvestor keinerlei Haftung.
(3) Die Kontoführung, die Auftragserteilung, die Ausführung von Kauf- und Verkaufsaufträgen, und die Verwahrung der Anlagen selbst ist eine ausschließlich durch die depotführende Stelle im Verhältnis zwischen Kunde und depotführender Stelle zu erbringende Dienstleistung. Die Entscheidung zur Anlage und dem Handel, d.h. zum Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten mit dem damit verbundenen Risiko erfolgen letztlich immer selbstständig und in geeigneter Form durch den Kunden.
(1) Sämtliche Vergütungen und Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach dem Vertragsverhältnis, werden dem Depot des Kunden belastet.
Für die Nutzung der Software schuldet der Kunde youvestor eine Lizenzgebühr. Die konkrete Höhe ergibt sich jeweils aus dem Preisverzeichnis von youvestor. Die Lizenzgebühr wird quartalsweise anteilig fällig, abgerechnet und von der FodB zu Lasten des dort geführten Depots des Kunden zu Gunsten von youvestor eingezogen. Einzelheiten regelt das Preisverzeichnis (in seiner aktuellen Form zu finden unter Anhang 2).
(2) Soweit sich entsprechende Investmentfonds im Depot des Kunden befinden (auch soweit der Kunde ohne Nutzung der Software Orders bei der FodB platziert), kann youvestor auch zeitanteilige Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung des jeweiligen Investmentvermögens (siehe jeweiliges Verkaufsprospekt) erhalten, so lange die Fondsanteile vom Kunden gehalten werden (nachfolgend „Depotvergütungen“ genannt). Die Höhe etwaiger Depotvergütungen hängt von dem jeweiligen Produkt ab. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die Depotvergütungen von youvestor verlangen.
(3) Mit Vertragsschluss verzichtet der Kunde auf gegenwärtige und zukünftige Herausgabeansprüche hinsichtlich der Depotvergütungen und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Dritten an youvestor geleisteten Rückvergütungen bei youvestor verbleiben.
(4) Aus Geschäften im Zusammenhang mit der Finanzanlage können dem Kunden weitere Kosten und Steuern entstehen, auf die youvestor keinen Einfluss hat und die youvestor nicht vereinnahmt.
(5) youvestor kann Dritten Vergütungen für die Benennung von Interessenten gewähren. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über solche Vergütungen von youvestor verlangen.
(1) Die Aktivierung der Software erfolgt mit Begründung des Vertragsverhältnisses (vgl. Ziffer 12 (1)). Die Deaktivierung der Software erfolgt durch Betätigen der Stopp-Funktion im Kundenportal unter www.youvestor.de (nachfolgend „Kundenportal“ genannt).
(2) Nach Aktivierung der Software generiert der Kunde aufgrund eines zuvor festgelegten festen quantitativen Selektionsprozesses seine ersten initialen Kauforders entsprechend der vom Kunden gewählten Lösung in Höhe der auf seinen youvestor-Eröffnungsunterlagen angegebenen Einmalzahlung.
(3) Bis zur Ausführung der Orders kann der Kunde diese jederzeit durch Betätigen der Stopp-Funktion in seinem Kundenportal deaktivieren.
(1) Der Kunde wird die Zugangsdaten zur Software sicher vor dem Zugriff von unbefugten Dritten verwahren.
(2) Soweit die Einrichtung des Depots oder das Unterhalten der Depotverbindung scheitert oder auch die Kündigung des Depots erklärt wird und dies nicht auf Umständen beruht, welche aus der Sphäre von youvestor stammen, hat der Kunde alles Notwendige zu veranlassen um den Zugang zum Depot wieder herzustellen. Eine Pflicht zum Tätigwerden seitens youvestor besteht indessen nicht.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die in seinem Login-Bereich im Kundenportal bereitgestellten Dokumente regelmässig abzurufen und den Inhalt der Dokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen und/ oder Einwendungen gegen die Richtigkeit und/ oder Vollständigkeit der Dokumente hat der Kunde unverzüglich, spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach deren Zugang in Textform gegenüber youvestor zu erheben. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Abgabe der Erklärung des Kunden gegenüber youvestor.
(4) Änderungen hinsichtlich der Anschrift des Kunden oder dessen Kontoverbindung betreffend, sind youvestor umgehend zur Kenntnis zu bringen.
(1) youvestor gewährleistet, dass die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Softwarefehlern nicht möglich.
(2) youvestor leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(3) youvestor wird Fehler der Software, welche die bestimmungsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, online berichtigen. Die Fehlerberichtigung erfolgt nach Wahl von youvestor, je nach Bedeutung des Fehlers, durch ein Update einer verbesserten Software-Version oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm von youvestor im Rahmen der Fehlerberichtigung angebotene neue Software-Version zu übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unzumutbaren Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
(4) Aus technischen Gründen sind zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der Leistungen von youvestor möglich. youvestor haftet für Schäden, die auf eine solche Nichtverfügbarkeit zurückzuführen sind, nur soweit youvestor ein Verschulden an der Nichtverfügbarkeit trifft.
youvestor speichert, verarbeitet und nutzt relevante personenbezogene Daten des Kunden nur zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten geschieht vertraulich und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Weitere Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung (in seiner aktuellen Form zu finden unter Anhang IV).
(1) Das Vertragsverhältnis wird erst wirksam begründet, wenn der Kunde
a. sein Einverständnis mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im online-Dialog durch Betätigen des Button „Eingabe abschließen / Registrierung abschließen“ von youvestor erteilt hat und
b. ein Depot bei der FodB wirksam eröffnet hat.
(2) Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(3) Das Vertragsverhältnis kann vom Kunden und von youvestor jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Kündigungserklärung mit Wirkung zum Kalendermonatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
(4) Die Kündigung erfolgt seitens des Kunden im online-Dialog von youvestor oder in Textform (z.B. E-Mail) und seitens youvestor in Textform.
(1) youvestor haftet für Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden vertragswesentliche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde oder deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertragsverhältnisses erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde als Vertragspartner regelmässig vertrauen darf („Kardinalpflichten“), verletzt. Bei der Verletzung solcher Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes verbleibt es bei der Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Regelungen. Die zuvor benannten Haftungsbeschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von youvestor.
Sollte sich insbesondere aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen das Bedürfnis zu einer Änderung oder Ergänzung dieser Vertragsbedingungen ergeben, so kann youvestor diese ändern oder ergänzen und dies dem Kunden in Textform unter der von ihm gegenüber youvestor angegebenen E-Mailadresse oder durch Bereitstellen in seinem Login-Bereich im Kundenportal mitteilen. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde keinen Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird ihn youvestor besonders hinweisen. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung in Textform abgeben.
Wesentliche Bestandteile des Vertragsverhältnisses sind folgende im Anhang befindlichen Dokumente:
(1) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung von youvestor auf Dritte übertragen.
(2) Eine Aufrechnung ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen von youvestor statthaft.
(3) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss das Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
(4) Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht.
Initialer Start
Für den initialen Start der Strategie-Portfolios wird der 14.01.2016 definiert. Für das Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit wird der 1.1.2019 festegelgt.
Stichtag
Die Auswertungen (Durchführung des Scoring-Models) finden jeweils am 15. Januar und am 15. Juli eines Jahres oder am darauffolgenden Bankarbeitstag statt.
Für den initialen Start der Strategie-Portfolios gilt der 15.11.2015 als Stichtag.
Bewertungstag
Der Bewertungstag ist Grundlage der Kursdaten und Kennzahlen für das Scoring-Model. Für den Stichtag 15. Januar ist dieser der 31. Dezember, für den Stichtag 15. Juli ist dies der 30. Juni eines Jahres. Bei allen im Scoring-Model verwendeten Kursdaten und berechneten Kennzahlen werden ausschließlich Tagesendkurse verwendet.
Für den initialen Start der Strategie-Portfolios gilt der 30.10.2015 als Bewertungstag. Für das Strategieportfolio Nachhaltigkeit gilt der 31.12.2018 als Bewertungstag.
Unterkategorien
Folgende mögliche Rentenfonds-Unterkategorien (Detail-Übersicht siehe Anlage) werden pro Strategie-Portfolio nur einmal besetzt:
Ausländische Fonds
Als ausländische Fonds werden diejenigen Fonds definiert, deren ISIN (International Securities Identification Number) nicht mit der Landeskennung DE beginnen.
Die Grundgesamtheit des Fondsuniversums setzt sich aus in Deutschland zugelassenen Investmentfonds (Investmentvermögen gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG) zusammen. Jede der Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) dieser Fonds muss ein verwaltetes Anlagevolumen von mindestens 500 Mio. EUR aufweisen. Das Fondsuniversum beschränkt sich dabei weiter auf ca. 5.000 Investmentfonds, die bei der depotführenden Stelle (Fondsdepot Bank GmbH) aktuell im Strategiedepot handelbar sind. Es werden nur Fonds selektiert, die ausschließlich in Euro lauten. Zudem müssen sie in Europa oder weltweit investiert sein. Dachfonds werden aus Kostengründen explizit ausgeschlossen.
2.1 Youvestor Masterliste
Folgende Kriterien werden zur Vorselektion der Fonds und der Erstellung der „Youvestor Masterliste“ angesetzt:
Die weitere Selektion der Zielfonds erfolgt ebenso rein quantitativ nach Vorselektion aus der Youvestor-Masterliste.
Für die Fondsmasterliste des Strategie-Portfolios Nachhaltigkeit gelten nachstehende besondere Kriterien, die erfüllt sein müssen:
In dem Auswahlsystem wird ein Scoring-Model (Punktevergabesystem) angewandt. Für verschiedene Kriterien werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Die Auswahllisten werden absteigend nach Gesamtpunktzahl sortiert. Die 10 Fonds mit der jeweils höchsten Punktzahl werden für die Zusammensetzung der Strategie-Portfolios herangezogen. Bei dem Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit gelten aufgrund der zum 31.12.2018 begrenzten Anzahl verfügbarer Fonds spezielle Regeln der Qualitätssicherung, die nach dem grundsätzlich geltenden Scoring-Model (für die Strategie-Portfolios: Stabilität, Ertrag, Balance, Ausbau und Wachstum) dargestellt werden.
3.1 Punkteverteilung
Sollte bei einem Fonds eine Bewertungszahl fehlen, wird er neutral mit der halben möglichen Punktzahl bewertet.
Die Verteilung der Punkte je Kriterium erfolgt nach folgender Systematik (Beispiel für 20 Punkte):
Bewertung | Range | Punkteverteilung-Youvestor |
Beste | 5 % | 20 Punkte |
Folgende | 5 % | 19 Punkte |
Folgende | 5 % | 18 Punkte |
... | ... | ... |
Folgende | 5 % | 3 Punkte |
Folgende | 5 % | 2 Punkte |
Schlechteste | 5 % | 1 Punkt |
Die Punkteergebnisse aus mathematischen Formeln (z.B. Mittelwert) werden auf 0,1 Punkte genau gerundet.
3.2 Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird derjenige der punktgleichen Fonds zuerst selektiert, der in der Kennzahl „Performance“ den höheren Punktewert aufweist. Sollte auch hier Gleichheit vorherrschen, wird derjenige Fonds mit der höheren Punktzahl aus der Kennzahl „Volatilität“ zuerst selektiert. Diese Methodik gilt sukzessive für alle Kennzahlen nach Priorität gemäß 3.3, bis eine Unterscheidung gefunden ist. Im Falle, dass alle Punktwerte übereinstimmen, wird der Fonds mit dem höheren Fondsvolumen zum Bewertungstag zuerst selektiert.
3.3 Kennzahlen und Gewichtung
Folgende technischen Kennzahlen werden durch das Scoring-Model bei jedem einzelnen Fonds bewertet. Es werden maximal 100 Punkte vergeben.
Priorität | Kennzahl | Punkteverteilung |
1 | Performance | 40 Punkte |
2 | Volatilität | 10 Punkte |
3 | Sharpe Ratio | 10 Punkte |
4 | Maximum Drawdown | 20 Punkte |
5 | Morningstar Rating™ | 20 Punkte |
Die für die Bewertung maßgebenden Jahreswerte beziehen sich auf die unmittelbar voraus-gegangenen Kalenderjahre. Bei unterjähriger Betrachtung (Bewertungstag 30. Juni) gilt für das letzte betrachtete Kalenderjahr der Wert „year to date“ (laufendes Jahr bis Bewertungstag).
Die Daten werden aus einer branchenüblichen Software (z.B. Bloomberg, Morningstar, vwd) entnommen.
Performance
Bewertet wird die Performance der letzten 5 Jahre auf jährlicher Basis. Vergeben werden maximal 40 Punkte.
Volatilität
Bewertet wird der niedrigste Wert aus dem Durchschnitt der 2, 3 und 5 Jahresvolatilität. Vergeben werden maximal 10 Punkte.
Sharpe Ratio
Bewertet wird der Durchschnitt der höchsten 2, 3 und 5 Jahres-Sharpe Ratio. Vergeben werden maximal 10 Punkte.
Maximum Drawdown
Bewertet wird der niedrigste maximale Verlust der letzten fünf Jahre. Vergeben werden maximal 20 Punkte.
Morningstar Rating™
Bewertet wird die Fondsbewertung des Analyseunternehmens Morningstar zum Stichtag (siehe 1.1). Dabei werden die Punkte für die Morningstar-Sterne wie folgt vergeben:
Morningstar Rating™ | Punkteverteilung-Youvestor |
★★★★★ | 20 Punkte |
★★★★ | 16 Punkte |
★★★ | 12 Punkte |
★★ | 8 Punkte |
★ | 4 Punkte |
- | 0 Punkte |
Die Sterne-Fondsbewertung durch Morningstar Inc. erfolgt auf Basis quantitativer Kriterien. Diese sind dem aktuellen Methodologiepapier des Morningstar Ratings zu entnehmen.
Im Falle der Verschlechterung der rein quantitativen Parameter (hier: sharpe-ratio) und bei Löschung eines Fonds, d.h. De-Listing durch die KVG, findet ein Fondstausch statt. (Davon ausgenommen ist b.a.w. der Bereich der „Gemischten Fonds“. Hier liegt per 31.12.2018 keine ausreichende Anzahl an weiteren Referenzfonds im Markt vor, so dass diese Fonds der vorgenannten täglichen Überwachung der Absicherungsschwelle durch die Nutzung von youvestor unterliegen, b.a.w. aber nicht aber der rein quantitativen Beobachtung des Parameters „sharpe-ratio“. Eine ausreichende Anzahl liegt dann vor, wenn mindestens fünf (5) Fonds in der Peergroup „Gemischte Fonds“ vorhanden sind, um aus diesen nach den nachstehenden Regeln entsprechende Durchschnittswerte der Sharpe-Ratio berechnen zu können. Sobald die Peergroup der „Gemischten Fonds“ diese Mindestanzahl umfasst wird mit Ausnahme des Warburg Pax Nachhaltigkeit Ertrag R (ISIN DE000A2DJU04) diese Überprüfung des Parameters „sharpe-ratio“ halbjährlich zu den genannten Stichtagen durchgeführt.
- Grundlage sind die ESG-Fonds der Strategie Nachhaltigkeit und die aktuelle Masterliste von Warburg Invest. - Das Qualitätskriterium lautet: Sharpe-Ratio (3 Jahre)
- Konkret: Unterschreitet die Sharpe-Ratio eines Fonds den Durchschnitt der Reservefonds der jeweilige Anlageklasse um mehr als 10%, wird der Fonds durch den besten Reservefonds der jeweiligen Klasse ausgetauscht.
3.4 Auswahllisten
Die Youvestor Masterliste wird nach den folgenden Fondsgattungen (siehe Anlage Fondskategorien detailliert) in drei Auswahllisten unterteilt:
Auswahlliste | Fondsgattung | Fondskategorie |
Auswahlliste 1 | Fonds defensiv | Rentenfonds, Mischfonds Defensiv |
Auswahlliste 2 | Fonds ausgewogen | Mischfonds Ausgewogen, Absolute Return |
Auswahlliste 3 | Fonds dynamisch | Aktienfonds , Mischfonds Dynamisch (Schwerpunkt Aktien) |
Aus den jeweils 10 Top-Fonds der Auswahllisten werden 5 Strategie-Portfolios gebildet. Die Fonds sind dabei in dem jeweiligen Strategie-Portfolio gleichgewichtet.
4.1 Zusammensetzung
Für die Zusammensetzung der Strategie-Portfolios werden jeweils die Top 10 Fonds der Auswahl-listen, nach Berücksichtigung der folgenden Einschränkungen, herangezogen. Bei dem Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit wurde das Start-Portfolio per 1.1.2019 durch youvestor in Zusammenarbeit mit Warburg Invest erstmalig definiert. Vin diesem Zeitpunkt an unterliegt das Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit den nachstehenden Regeln, Vorgaben und besonderen Einschränkungen.:
Einschränkungen
a) Jede KVG darf in einem Strategie-Portfolio nur einmal vertreten sein. Beim Strategieportfolio Nachhaltigkeit darf nur jeder Fondsinitiator einmal vorhanden sein.
b)Unterkategorien (siehe 1.1.) werden ebenfalls auf einen Fonds pro Strategie-Portfolio begrenzt
c) Bei ausländischen Fonds (siehe 1.1.) wird die ausschüttende Anteilsklasse gewählt
Selektions-Priorisierung
Für die Selektion der Einschränkungen (a) und (b) werden die drei Auswahllisten in die Kategorien Primär-, Sekundär- und Tertiär-Liste eingeteilt. Je nach Strategie-Portfolio ist die Primär-Liste diejenige mit den meisten Fonds aus einer Auswahlliste (Beispiel: Strategie Stabilität: 8 Fonds aus Auswahlliste 1 = Primärliste). Die Sekundär-Liste ergibt sich aus der Auswahlliste mit den zweitmeisten Fonds je Strategie-Portfolio. Die Tertiär-Liste ist als diejenige Auswahlliste mit der geringsten Fonds-Anzahl je Strategie-Portfolio definiert.
Befindet sich in der Sekundär-Liste eines Strategie-Portfolios eine KVG aus der Primär-Liste, wird der Fonds der betreffenden KVG aus der Sekundär-Liste für das jeweilige Strategie-Portfolio ausgeschlossen. Analog dazu wird auch zwischen der Tertiär-Liste und der Sekundär-Liste verfahren. Sollte durch diese Einschränkungen die Liste der 10 besten Fonds nicht ausreichen, werden jeweils die nächsten Fonds der Auswahlliste mit herangezogen.
Auswahlliste | Stabilität | Ertrag | Balance | Ausbau | Wachstum | Stabilität |
Auswahlliste 1 | 8 Fonds | 7 Fonds | 2 Fonds | 2 Fonds | keine | 1 Fonds |
Auswahlliste 2 | 2 Fonds | 2 Fonds | 5 Fonds | 3 Fonds | 2 Fonds | 3 Fonds |
Auswahlliste 3 | keine | 1 Fond | 3 Fonds | 5 Fonds | 8 Fonds | 1 Fonds |
5.1 Absicherungsschwelle
Jeder Fonds in einem Strategie-Portfolio wird anhand einer sogenannten Absicherungsschwelle täglich durch youvestor überwacht. Die Absicherungsschwellen für die einzelnen Fonds in den jeweiligen Strategie-Portfolios sind wie folgt definiert:
Stabilität | Ertrag | Balance | Ausbau | Wachstum | Nachhaltigkeit | |
Absicherungsschwelle | 2,50 % | 5,00 % | 7,50 % | 10,00 % | 15,00 % | 12,50 % |
Die Absicherungsschwelle fungiert als Verlustbegrenzung. Sie ist derjenige Kurs (Anteilspreis), der einen bestimmten prozentualen Wert unter dem letzten Höchstkurs dieses Fonds seit Aufnahme in das Strategie-Portfolio liegt (ähnlich einem sog. „trailing stop loss“-Limit an der Börse). Sollte der Kurs des Fonds einen neuen Höchststand erreichen, wird die Absicherungsschwelle auf dieser Basis neu berechnet. Der relevante Kurs ist der letzte verfügbare Kurs der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), der durch die jeweilige KVG des betreffenden Fonds mitgeteilt und über eine branchenübliche Software (z.B. Bloomberg, Morningstar, vwd) um 10:00 Uhr eines Bankarbeitstages veröffentlicht ist. Der initiale Start der Überwachung der Absicherungsschwelle beginnt am 14.01.2016 bzw. zu einem späteren Zeitpunkt mit Aufnahme des Fonds in das jeweilige Strategie-Portfolio. Bei dem Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit beginnt die Überwachung der Absicherungsschwelle am 1.1.2019.
Sollte der Kurs eines Fonds die definierte Absicherungsschwelle unterschreiten, wird dieser durch einen Geldmarktfonds getauscht (siehe 5.2). Der Einsatz von bis zu 10 verschiedenen Geldmarktfonds pro Strategie-Portfolio ist theoretisch möglich, falls alle Fonds des jeweiligen Strategie-Portfolios die Absicherungsschwelle unterschreiten. Der Wiedereinstieg erfolgt genau nach 6 Monaten oder am nächsten Bankarbeitstag, in den dann jeweils besten Fonds gemäß der jeweiligen aktuellen Auswahlliste nach Einschränkungen (siehe 4.1).
5.2 Selektion Geldmarktfonds
Es gelten die gleichen Stich- und Bewertungstage, wie in 1.1 definiert. Der Geldmarktfonds mit der besten Bewertung dieser Liste wird gegen den betreffenden Fonds getauscht. Falls der jeweilige Geldmarktfonds schon in dem jeweiligen Strategie-Portfolio aufgenommen wurde, wird der Fonds mit der nächsthöheren Bewertung selektiert. Für die Auswahlliste der in Frage kommenden Geldmarktfonds werden folgende Kriterien angesetzt:
Fondsuniversum Geldmarktfonds
Die Grundgesamtheit des Fondsuniversums für die Auswahlliste der Geldmarktfonds setzt sich aus in Deutschland zugelassenen Investmentfonds (Investmentvermögen gemäß § 2 Abs. 6 Nr. 8 KWG) zusammen. Jede der Kapitalverwaltungsgesellschaften dieser Fonds muss ein verwaltetes Anlagevolumen von mindestens 500 Mio. EUR aufweisen. Das Fondsuniversum beschränkt sich dabei weiter auf Geldmarktfonds bzw. geldmarktnahe Fonds (Unterkategorie FVBS, siehe Anlage) die bei der depotführenden Stelle (Fondsdepot Bank GmbH) aktuell im Strategiedepot handelbar sind. Es werden nur Fonds selektiert, die ausschließlich in Euro lauten. Zudem müssen sie in Europa oder weltweit investiert sein. Dachfonds werden aus Kostengründen explizit ausgeschlossen.
Youvestor Masterliste - Geldmarktfonds
Folgende Kriterien werden zur Vorselektion der Geldmarktfonds und die Erstellung der „Youvestor Masterliste - Geldmarktfonds“ angesetzt:
Die weitere Selektion der Zielfonds erfolgt ebenso rein quantitativ nach Vorselektion aus der Youvestor -Masterliste - Geldmarktfonds.
Punkteverteilung
Sollte bei einem Geldmarktfonds eine Bewertungszahl fehlen, wird er neutral mit der halben möglichen Punktzahl bewertet.
Die Verteilung der Punkte je Kriterium erfolgt nach folgender Systematik (Beispiel für 20 Punkte):
Bewertung | Range | Punkteverteilung-Youvestor |
Beste | 5 % | 20 Punkte |
Folgende | 5 % | 19 Punkte |
Folgende | 5 % | 18 Punkte |
... | ... | ... |
Folgende | 5 % | 3 Punkte |
Folgende | 5 % | 2 Punkte |
Schlechteste | 5 % | 1 Punkt |
Die Punkteergebnisse aus mathematischen Formeln (z.B. Mittelwert) werden auf 0,1 Punkte genau gerundet.
Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit wird derjenige der punktgleichen Fonds zuerst gewählt, der in der Kennzahl „Performance“ den höheren Punktewert aufweist. Sollte auch hier Gleichheit vorherrschen, wird derjenige Fonds mit der höheren Punktzahl aus der Kennzahl „Volatilität“ gewählt usw., diese Methodik gilt sukzessive für alle Kennzahlen nach Priorität gemäß nachfolgender Aufstellung, bis eine Unterscheidung gefunden ist. Im Falle, dass alle Punktwerte übereinstimmen, wird der Fonds mit dem höheren Fondsvolumen zum Bewertungstag zuerst gewählt.
Kennzahlen und Gewichtung
Folgende technischen Kennzahlen werden durch das Scoring-Model bei jedem einzelnen Geld-marktfonds bewertet. Es werden maximal 50 Punkte vergeben:
Priorität | Kennzahl | Punkteverteilung |
1 | Performance | 20 Punkte |
2 | Volatilität | 10 Punkte |
3 | Maximum Drawdown | 20 Punkte |
Die für die Bewertung maßgebenden Jahreswerte beziehen sich auf die unmittelbar voraus-gegangenen Kalenderjahre. Bei unterjähriger Betrachtung (Bewertungstag 30. Juni) gilt für das letzte betrachtete Kalenderjahr der Wert „year to date“ (laufendes Jahr bis Bewertungstag).
Die Daten werden aus einer branchenüblichen Software (z.B. Bloomberg, Morningstar, vwd) entnommen.
Performance
Bewertet wird die Performance der letzten 3 Jahre auf jährlicher Basis. Vergeben werden maximal 20 Punkte.
Volatilität
Bewertet wird der niedrigste Wert aus dem Durchschnitt der 3 Jahresvolatilität. Vergeben werden maximal 10 Punkte.
Maximum Drawdown
Bewertet wird der niedrigste maximale Verlust der letzten drei Jahre. Vergeben werden maximal 20 Punkte.
5.3 Rebalancing
Bei einem Rebalancing werden die Fonds eines Strategie-Portfolios wieder gleichgewichtet allokiert. Ein Rebalancing erfolgt einmal jährlich am 15. Januar oder am folgenden Bankarbeitstag. Am 15. Januar 2016 wird kein Rebalancing durchgeführt. Bei dem Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit wird am 15. Januar 2019 kein Rebalancing durchgeführt.
5.4 Aktualisierung Youvestor Masterliste
Die Aktualisierung und Überprüfung der Youvestor-Masterlisten (für Auswahllisten 1 bis 3 und Geldmarktfonds) erfolgt zwei Mal jährlich zu den in Punkt 1.1 definierten Stichtagen 15. Januar und 15. Juli oder jeweils am nächsten Bankarbeitstag. Für die Strategie-Portfolios Stabilität, Ertrag, Balance, Ausbau und Wachstum gilt: Sollte sich ein in dem jeweiligen Strategie-Portfolio befindlicher Fonds nicht mehr in den Top 25 der aktualisierten Auswahlliste befinden, wird dieser durch einen Fonds mit der höchsten Punktzahl der jeweiligen Auswahlliste getauscht. Dies gilt jedoch nicht für Geldmarktfonds. Ein Fondstausch innerhalb eines Strategie-Portfolios erfolgt jeweils zum 20. des jeweiligen Monats oder am diesen Tag folgenden Bankarbeitstag. Für das Strategie-Portfolio Nachhaltigkeit gilt: Wenn ein ESG-Fonds den Durchschnitt der sharpe-ratio der restlichen Fonds der Masterliste um 10% unterschreitet, wird dieser in den besten anderen Fonds (Reservefonds) der Masterliste getauscht.
Die Zuordnung der Fonds-Kategorien entspricht den Daten der Analyse-Software FVBS der „uro Advisor Services GmbH:
Auswahlliste 1 (Defensiv) | Auswahlliste 2 (Ausgewogen) | Auswahlliste 3 (Dynamisch) |
|
|
|
Unterkategorien Rentenfonds (siehe 1.1):
Auswahlliste Geldmarktfonds (siehe 5.2):
Die aktuelle Fassung der Kategorisierung kann der Fondsstatistik unter http://www.fondsxpress.de/ entnommen werden.
Die Lizenzgebühr wird pro Jahr in Prozent angegeben. Sie wird bezogen auf den durchschnittlichen Wert des Depots zum Monats-ultimo anteilig berechnet.
Lizenzgebühr | 0,83% p.a. inkl. MwSt. |
Im Falle der Deaktivierung der Software (vgl. Ziffer 8 (1) der AGB) wird die Lizenzgebühr lediglich anteilig und tagesgenau abgerechnet. Während der Dauer der Deaktivierung der Software fällt keine Lizenzgebühr an.
Der Kunde beauftragt die Fondsdepot Bank GmbH mit dem Einzug der Lizenzgebühr und der Weiterleitung an die youvestor AG. Stellvertretend für die Fondsdepot Bank GmbH, ist die youvestor AG zur Annahme dieser Beauftragung berechtigt. Die Lizenzgebühr ist quartalsweise anteilig nachträglich fällig und wird dem jeweiligen Depot binnen fünf Werktagen nach Ablauf des vorherigen Quartals belastet. Wird der Vertrag nicht am ersten Tag eines Kalendermonates geschlossen, berechnet sich die für den ersten Monat zu entrichtende Lizenzgebühr anteilig nach den verbleibenden Tagen des Monats, beginnend mit dem auf die Aktivierung der Software folgenden Tag.
Die Fondsdepot Bank GmbH wird bis zum Widerruf, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen in dem Umfang verkaufen, dass der Erlös der Summe des nach obenstehender Berechnung ermittelten Entgelts entspricht und den Veräußerungserlös zu Gunsten der youvestor AG auf eine von dieser näher zu bestimmenden Bankverbindung weiterleiten. Sollten in dem Depot nicht ausreichend verfügbare Investmentanteile vorhanden sein, um das vereinbarte Entgelt zu erheben, wird ein Verkauf zur Erhebung lediglich eines Teils des Entgelts nicht stattfinden. Die Bank ist nicht verpflichtet, das Entgelt in diesem Fall auf andere Weise zu erheben oder einzuziehen. Zum Verkauf sollen zunächst Anteile eines vom Kunden zu bestimmenden Investmentvermögens herangezogen werden. Sollten sich nicht ausreichend Investmentanteile dieses Investmentvermögens in dem Depot befinden, oder wird an dieser Stelle kein Investmentvermögen genannt, sollen zum Verkauf Anteile des Investmentvermögens mit dem geringsten tatsächlich erhobenen Ausgabeaufschlag herangezogen werden, bei mehreren Investmentvermögen mit dem gleichen tatsächlich erhobenen Ausgabeaufschlag zunächst diejenigen mit der geringeren Risikoklasse. Sollten hier mehrere Investmentvermögen zur Auswahl stehen, steht der Bank ein Ermessen bezüglich der Auswahl aus den verbleibenden Investment-vermögen zu. Von dem Verkauf ausgenommen sind in jedem Fall ausländische thesaurierende Investmentvermögen sowie Anteile an Dach-Hedgefonds.
Für Änderungen oder Ergänzungen des Preisverzeichnisses gilt Ziffer 14. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 3640 470 250, E-Mail: info@youvestor.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Wider-rufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
− An youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main, Tel.: 069 3640 470 250, E-Mail: info@youvestor.de:
− Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
− Bestellt am (*)/erhalten am (*)
− Name des/der Verbraucher(s)
− Anschrift des/der Verbraucher(s)
− Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
− Datum
−−−−−−−−−−−−−−−−−
(*) Unzutreffendes streichen
youvestor bietet interessierten Kunden die Nutzung einer cloudbasierten Software an, mittels derer der Kunde in ein zuvor eingerichtetes Kundendepot bei der Fondsdepotbank GmbH (nachfolgend „FodB“ genannt) Finanzinstrumente erwerben kann (nachfolgend „Software“ genannt). youvestor gewährt dem Kunden ein entgeltliches, zeitlich auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses befristetes und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (nachfolgend „Software-Lizenz“ genannt) der Software. Auf Umfang und Art der konkret erworbenen Finanzinstrumente, hat die Software - und damit youvestor selbst - keinen Einfluss. Die Software-Lizenz ermöglicht es dem Kunden die Ergebnisse des von ihm gewählten quantitativen Selektionsprozesses zu empfangen und an die FodB zu übermitteln. Die Abwicklung der Kauf- und Verkaufsorders erfolgt ausschließlich in der Sphäre der FodB.
youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
Für die Nutzung der Software schuldet der Kunde youvestor eine Lizenzgebühr Die Lizenzgebühr wird pro Jahr in Prozent angegeben. Sie wird bezogen auf den durchschnittlichen Wert des Depots zum Monatsultimo anteilig berechnet und beträgt 0,83% p.a. inkl. USt. Soweit sich Investmentvermögen im Depot des Kunden bei der FodB befinden, kann youvestor auch zeitanteilige Vergütungen aus der Verwaltungsvergütung des jeweiligen Investmentvermögens erhalten, so lange die Fondsanteile vom Kunden gehalten werden (nachfolgend „Rückvergütungen“ genannt). Die Höhe etwaiger Rückvergütungen hängt von dem jeweiligen Produkt ab. Der Kunde kann jederzeit Auskunft über die Rückvergütungen von youvestor verlangen. Mit Vertragsschluss verzichtet der Kunde auf gegenwärtige und zukünftige Herausgabeansprüche hinsichtlich der Rückvergütungen und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Dritten an youvestor geleisteten Rückvergütungen bei youvestor verbleiben.
Solche Kosten werden von youvestor nicht erhoben.
Der Kunde beauftragt die FodB mit dem Einzug der Lizenzgebühr und der Weiterleitung an youvestor. Stellvertretend für die FodB, ist youvestor zur Annahme dieser Beauftragung berechtigt. Die Lizenzgebühr ist quartalsweise anteilig nachträglich fällig und wird dem jeweiligen Depot binnen fünf Werktagen nach Ablauf des vorherigen Quartals belastet. Die FodB wird bis zum Widerruf, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen in dem Umfang verkaufen, dass der Erlös der Summe des nach obenstehender Berechnung ermittelten Entgelts entspricht und den Veräußerungserlös zu Gunsten von youvestor auf eine von dieser näher zu bestimmenden Bankverbindung weiterleiten. Sollten in dem Depot nicht ausreichend verfügbare Investmentanteile vorhanden sein, um das vereinbarte Entgelt zu erheben, wird ein Verkauf zur Erhebung lediglich eines Teils des Entgelts nicht stattfinden. In diesem Fall wird youvestor dem Kunden die zu entrichtende Lizenzgebühr in Rechnung stellen. Zum Verkauf sollen zunächst Anteile eines vom Kunden zu bestimmenden Investmentvermögens herangezogen werden. Sollten sich nicht ausreichend Investmentanteile dieses Investmentvermögens in dem Depot befinden, oder wird an dieser Stelle kein Investmentvermögen genannt, sollen zum Verkauf Anteile des Investmentvermögens mit dem geringsten tatsächlich erhobenen Ausgabeaufschlag herangezogen werden, bei mehreren Investmentvermögen mit dem gleichen tatsächlich erhobenen Ausgabeaufschlag zunächst diejenigen mit der geringeren Risikoklasse. Sollten hier mehrere Investmentvermögen zur Auswahl stehen, steht der FodB ein Ermessen bezüglich der Auswahl aus den verbleibenden Investmentvermögen zu. Von dem Verkauf ausgenommen sind in jedem Fall ausländische thesaurierende Investmentvermögen sowie Anteile an Dach-Hedgefonds.
Das Vertragsverhältnis wird erst wirksam begründet, wenn der Kunde sein Einverständnis mit der Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im online-Dialog von youvestor durch Betätigen des Button „Eingabe abschließen / Registrierung abschließen“ erteilt hat und ein Depot bei der FodB wirksam eröffnet hat.
Kunden können mit youvestor Verträge in deutscher Sprache schließen.
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden und von youvestor jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Kündigungserklärung mit Wirkung zum Kalendermonatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt davon unberührt.
Der Vertragstext (Allgemeine Geschäftsbedingungen) ist jederzeit unter www.youvestor.de abrufbar und steht dort zum Ausdruck bereit.
Eingabefehler können Kunden auf www.youvestor.de bis zur Betätigung des Buttons „Eingabe abschließen / Registrierung abschließen“ jederzeit korrigieren indem Sie die Angabe durch die Betätigen der Delete-Taste löschen und/oder durch Betätigen des Button „zurück“ einen
Allgemeines
(1) Die youvestor AG (nachfolgend „youvestor“) hat es sich zur Aufgabe gemacht, sämtliche, auch von Dritter Seite zur Verfügung gestellte Daten mit der größtmöglichen Sorgfalt zu behandeln.
(2) Die folgenden Ausführungen sollen Auskunft geben, wie Ihre Daten erhoben, in welcher Weise Sie gespeichert werden und wie sie verwendet werden. Ferner soll darüber informiert werden, wer verantwortlich für den vorbezeichneten Prozess ist und welche Möglichkeiten Sie haben, Einfluss auf den Umgang mit Ihren Daten zu nehmen.
(3) Die Erhebung Ihrer Daten erfolgt in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (kurz BDSG) und den sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Regelungen, denen youvestor unterworfen ist.
Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG ist die youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main.
Sofern Sie der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten durch youvestor nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmungen insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch per E-Mail oder Brief an folgende Kontaktdaten senden:
youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 3640 470 250
E-Mail: info@youvestor.de
Welche Daten werden erhoben und zu welchem Zeitpunkt“
(4) Alle Arten eines Zugriffs auf die Internetpräsenz der youvestor werden über ein standardisiertes Procedere protokolliert. Dieses Vorgehen dient internen Sicherheitsvorkehrungen sowie einer anonymisierten Protokollierung zu statistischen Zwecken. Erfasst werden dabei das jeweilige Betriebssystem der Benutzers, der verwendete Browser mit jeweiliger Version, zuvor besuchte Internetseiten (sog. Referrer-URL) sowie Hostname und IP Adresse des Benutzers, Uhrzeit und Datum der Serveranfrage, Dateinamen der verwendeten Dateien und deren Größe und andere systemisch ablaufende Prozesse.
(5) Personenbezogene Daten im Sinne des BDSG werden erst dann erfasst, wenn und soweit Sie diese im Rahmen der Anmeldung zur Onlineplattform angeben.
Als personenbezogene Daten werden im weitesten Sinne verstanden:
Zu den individuellen Daten gehören:
Diese Daten sind Ihrem Wesen nach besonders schutzbedürftig und werden unter keinen Umständen Dritten zugänglich gemacht, außer dass dies gesetzlich oder ordnungsrechtlich erforderlich oder für den ordnungsgemäßen Abwicklungsprozess des gegenseitigen Vertrages unabdingbar ist (vgl. Abs. 6).
Den zuvor genannten Daten stehen die folgenden Daten in ihrer Schutzbedürftigkeit gleich, sind für die Abwicklung erforderlich und sollten von Ihnen angegeben werden:
Dieser Katalog kann unter Umständen seitens youvestor für die Zukunft erweitert werden.
Wie werden die Daten verwendet und an wen werden sie weitergegeben?
(6) Die erhobenen personenbezogenen Daten dienen allein der Erfüllung des Vertragszweckes. Eine Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt, sofern der zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder zukünftig nicht mehr erreicht werden kann oder wenn die Speicherung Ihrer Daten aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig wäre. Die Löschung der Daten steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass diese Daten aufgrund bereits abgewickelten Geschäfts von youvestor aus steuer- oder zivilrechtlichen Gründen nicht gelöscht werden kann. Stattdessen wird youvestor dann eine Sperrung der Daten vornehmen und Sie darüber informieren.
(7) Die Herausgabe relevanter Daten kann auf gerichtliche Anordnung oder nach ordnungsrechtlicher Aufforderung durch eine Behörde erforderlich sein. youvestor wird Sie in diesen Fällen umgehend über diesen Vorgang informieren. In anderen Fällen findet eine Weitergabe nicht statt.
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(10) Ihnen steht als Benutzer der Internetpräsenz von youvestor nach dem Bundesdatenschutzgesetz ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre bei youvestor gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu. Ihrem Ersuchen kommt youvestor gern nach schriftlicher Anfrage nach.
(11) youvestor ist bemüht, sämtliche Ihrer personenbezogenen Daten durch alle am Markt verfügbaren technischen Maßnahmen zu schützen, aber vollständige Sicherheit kann auch youvestor nicht garantieren. Für besonders vertrauliche Inhalte empfiehlt sich daher die postalische Kommunikation.
Hier finden Sie die AGB als PDF: Link
Stand: 24.05.2018
Die youvestor AG (nachfolgend 'youvestor') informiert Sie mit der folgenden Datenschutzerklärung darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung unserer diversen Angebote erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt in Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen der DSGVO und den sonstigen datenschutzrechtlich relevanten Regelungen, denen youvestor unterworfen ist.
Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO ist die youvestor AG, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main.
Sofern Sie der Verarbeitung Ihrer Daten durch youvestor nach Maßgabe dieser Datenschutzbestimmungen insgesamt oder für einzelne Maßnahmen widersprechen wollen, können Sie Ihren Widerspruch auf unserem Kontaktformular, per E-Mail oder Brief an folgende Kontaktdaten senden:
youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
● E-Mail: info@youvestor.de
oder auch:
● Tel.: 069 2444 8934
Die Nutzung unserer Services auf unserer Webseite www.youvestor.de gliedert sich in 3 Nutzergruppen:
● Personen, die sich allgemein informieren wollen
● Interessenten und Kunden unserer Produkte
● Tippgeber als Nutzer, die eine besondere Vereinbarung mit uns eingehen
Unter dieser Nutzergruppe verstehen wir Besucher unserer Webseite, die sich ausschließlich die öffentlich zugänglichen Inhalte ansehen. In diesem Fall werden keinerlei persönlichen Daten gespeichert. Zu statistischen Zwecken werden einige Daten erhoben – diese sind unter „5. Analyse Tools“ in dieser Erklärung beschrieben.
Dies sind Besucher, die mittels Zugangsschlüssel zu den gesicherten Bereichen der Webseite navigieren.
In diesem Fall werden zunächst Vorname und Nachname gespeichert. Beim Durchlaufen der Strecke werden neben den nicht persönlichen Investmentdaten (z.B. Anlagebeträge) in einem späteren Schritt
● Anrede
● Abweichender Geburtsname
● Straße, Hausnr.
● Postleitzahl
● Ort
● Staatsangehörigkeit
● Geburtsdatum
● Geburtsort
● Geburtsland
● E-Mail-Adresse
● Telefonnummer
● Passwort (verschlüsselt)
● IBAN
● Steuer-ID Nr
● Steuerliche Ansässigkeit
● IP-Adresse
● Informationen bei Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon, Kontaktformular)
im Zuge der Antragserstellung erhoben und gespeichert.
Diese Daten sind Ihrem Wesen nach besonders schutzbedürftig und werden unter keinen Umständen von youvestor Dritten zugänglich gemacht, außer dass dies gesetzlich oder ordnungsrechtlich erforderlich oder für den ordnungsgemäßen Abwicklungsprozess des gegenseitigen Vertrages unabdingbar ist.
Wer sich als Tippgeber registriert, akzeptiert die besonderen Bedingungen, die in der separaten Tippgebervereinbarung geschlossen werden.
Persönpche Daten, die zur Registrierung angegeben werden müssen, sind die folgenden:
● Anrede
● Vorname
● Nachname
● Straße, Hausnr.
● Postleitzahl
● Ort
● Telefon
● Firmenname
● IHK - Registrierungsnr.
● E-Mail-Adresse
● IP-Adresse
● Informationen bei Kontaktaufnahme (E-Mail, Telefon, Kontaktformular)
Ihre Daten werden durch einen zertifizierten Dienstleister in einem deutschen Rechenzentrum gespeichert.
Ihre angegebenen, personenbezogenen Daten verwenden wir für die Erstellung des Depoteröffnungsantrags als auch der Erfüllung des Vertragszweckes. Ebenso nutzen wir diese Daten um Ihnen –als Teil des angebotenen Services– Informationen über erfolgte Änderungen in Ihrem Depot auf elektronischem Weg per E-Mail oder postalischem Wege zukommen zu lassen oder Sie per Newsletter über das Marktgeschehen zu informieren.
Eine Löschung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt, sofern der zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder zukünftig nicht mehr erreicht werden kann oder wenn die Speicherung Ihrer Daten aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig wäre. Die Löschung der Daten steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass diese Daten aufgrund bereits abgewickelten Geschäfts von youvestor aus steuer- oder zivilrechtlichen Gründen nicht gelöscht werden können.
Die Herausgabe relevanter Daten kann auf gerichtliche Anordnung oder nach ordnungsrechtlicher Aufforderung durch eine Behörde erforderlich sein. youvestor wird Sie in diesen Fällen umgehend über diesen Vorgang informieren. In anderen Fällen findet eine Weitergabe nicht statt.
youvestor verwendet Cookies, um Präferenzen der Besucher erkennen und die Webseiten entsprechend optimal gestalten zu können. Cookies sind kleine Dateien, die auf Ihrer Festplatte abgelegt werden. Dies ermöglicht eine Erleichterung der Navigation und ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit einer Website. So kann youvestor die Inhalte der Internetseiten gezielter auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und somit das Angebot für Sie verbessern. Cookies können genutzt werden, um festzustellen, ob von Ihrem Computer bereits eine Kommunikation zu den Seiten von youvestor bestanden hat. Es wird lediglich das Cookie auf Ihrem Computer identifiziert.
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youvestor nutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Alphabet Inc. ('Google'). Google Analytics verwendet ebenfalls zuvor beschrieben 'Cookies'. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Website wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtpche Funktionen dieser Website vollumfängpch werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link (http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de) verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.
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Nähere Informationen zu den Nutzungsbedingungen von Google finden Sie unter
und
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Ihnen steht als Benutzer der Internetpräsenz von youvestor nach dem DSGVO ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre bei youvestor gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu. Ihrem Ersuchen kommt youvestor gern nach Anfrage über zuvor genannte Kontaktwege (siehe 1.) nach.
youvestor AG
Mainzer Landstraße 41
60329 Frankfurt am Main
Tel: 069 / 2444 8934 Fax: 069 / 3640 470 290
E-Mail: info@youvestor.de
Vorstand: Roman Hoffmann
Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christian Wrede
Registergericht: AG Frankfurt am Main, HRB-Nr. 103167
Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Roman Hoffmann, Mainzer Landstraße 41, 60329 Frankfurt am Main (bei journalistisch-redaktionellen Inhalten)
Erlaubnis:
Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f Abs. 1 GewO, Bundesrepublik Deutschland - Registernummer: D-F-125-S2ZK-32
Das Register kann unter folgender Adresse eingesehen werden: www.vermittlerregister.info Aufsichtsbehörde:
Die Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main ist die zuständige Aufsichtsbehörde für die Tätigkeit der youvestor AG als Finanzanlagevermittler. Die Adresse lautet:
Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main Internet: www.frankfurt-main.ihk.de Telefon: +49 69 2197-1280 Telefax: +49 69 2197-1548 E-Mail: info@frankfurt-main.ihk.de
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34f GewO
- Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Zwischen der youvestor AG, mit Sitz in der Mainzer Landstraße 33, 60329 Frankfurt am Main, (kurz „YV AG“) und dem Tippgeber, wird die folgende Tippgebervereinbarung geschlossen. Die YV AG bietet eine Lösung zum Erwerb einer Software, die der Abbildung eines nach festen Regeln geführten Musterportfolios durch den Anleger in seinem Depot dient, durch Endkunden an. Der Tippgeber ist der Auffassung, dass die Lösung auch bei ihm bekannten Personen auf Interesse stoßen könnte („Interessenten“).Die Tätigkeit des Tippgebers bezieht sich dabei auf die Angebote zu Software-Lizenzverträgen der YV auf der Homepage www.youvestor.de.Im Rahmen dieser Vereinbarung beabsichtigt der Tippgeber der YV AG Interessenten zuzuführen und dafür eine Vergütung zu erhalten.
(1) Der Tippgeber wird damit betraut, den Kontakt zwischen Interessenten und der YV AG herzustellen („Kundenzuführung“), damit die YV AG mit diesen bezüglich einer Geschäftsbeziehung, die einen Software-Lizenzvertrag und eine Depotvermittlung zum Gegenstand hat, in Kontakt treten kann. Die YV AG kann aber auch jederzeit ohne Angabe von Gründen eine angediente Kundenzuführung ablehnen.
(2) Ein Interessent gilt als erfolgreich vom Tippgeber nachgewiesen, wenn der Interessent unter Verwendung des dem Tippgeber exklusiv zugewiesenen Tippgeberschlüssels eine Software-Lizenz der VY AG erworben und durch deren Vermittlung ein Depot bei einer depotführenden Stelle eröffnet hat.
Bei der Ausgestaltung seiner Tätigkeit als genehmigungsfreie Tätigkeit kommt es entscheidend auf den Inhalt der Kommunikation zwischen dem "Tippgeber" und dem Interessenten an:
(1) Kontaktaufnahme
Der Tippgeber stellt den Kontakt zwischen dem Interessenten und der YV AG her; dabei wirkt er nicht bewusst und final auf den Interessenten ein, um dessen Abschlussbereitschaft mit der YV AG herbeizuführen.Die Kommunikation zwischen dem Tippgeber und dem Interessenten hat sich daher auf folgendes zu beschränken:
a) allgemeine Angaben zur YV AG (z.B. Größe, Sitz, verantwortliche Personen etc.) und
b) Verweis auf Internetseiten der youvestor AG
(2) Ausschlüsse
Gegenstand der Kommunikation zwischen dem Tippgeber und dem Kunden darf insbesondere nicht sein:
a) eine konkrete Finanz- oder Wertpapierdienstleistung, ein konkreter Anlageberatungsvertrag oder Angaben zur Ausgestaltung solcher Verträge oder deren Inhalt (z.B. Gebührenhöhe),
b) ein konkretes Finanzinstrument, wie z.B. eine Aktie oder ein Investmentfonds,
c) ein konkretes Portfolio, dessen Zusammensetzung oder dessen Wertentwicklung, sowie die Benennung und der Verweis auf dessen Einzeltitel / Fondspositionen, eine sonstige bewusste und finale Einwirkung auf den Anleger, um dessen Abschlussbereitschaft herbeizuführen.
Aus den gesetzlichen Regelungen ergibt sich - im Hinblick auf Kooperation mit der YV AG - darüber hinaus:
d) Der Tippgeber darf im Rahmen der hier geschuldeten Kontaktaufnahme keine Anlageberatung durchführen,
e) der Tippgeber darf im Rahmen der hier geschuldeten Kontaktaufnahme keine Anlagevermittlung durchführen,
f) der Tippgeber ist auch nicht berechtigt, im Rahmen der hier geschuldeten Kontaktaufnahme sonstige Finanzdienst-leistungen gegenüber den Interessenten zu erbringen. Die YV AG weist den Tippgeber ausdrücklich auf das Merkblatt der BaFin vom 17. Mai 2011 in der Fassung vom 24. Juli 2013, hin.
(3) Der Tippgeber hat weder Vollmacht zum Abschluss des Vertrages noch zum Inkasso für die YV AG oder andere Dritte aus diesem Vertrag. Er ist nicht berechtigt die YV AG nach außen zu vertreten oder rechtsverbindliche Erklärungen für die YV AG abzugeben.
(4) Der Tippgeber darf kein Cold-Calling durchführen, d.h. er darf Interessenten nicht ohne eine ausdrückliche, vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anrufen.
Der Tippgeber wird auf ausdrückliches, gesondertes Verlangen durch die YV AG im Rahmen seiner Tätigkeit die Legitimierung des zu vermittelnden Interessenten vornehmen und den in diesem Zusammenhang entstehenden Verpflichtungen nachkommen.
(1) Der Tippgeber erhält für einen erfolgreichen Nachweis im Sinne von 1 (2) eine Tippgebervergütung („Vergütung“) von YV AG gemäß der im Vergütungsverzeichnis hinterlegten Höhe, welche sich auf Grundlage der entstehenden Einnahmen aus der Vertragsbeziehung mit dem Interessenten (bspw. durch Software-Lizenzen) errechnet.
(2) Die Vergütung ist erst verdient und fällig, wenn die YV AG ihrerseits das konkrete Entgelt erhalten hat, an dem der Tippgeber durch die Vergütung beteiligt wird und das als Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Vergütungsanspruch dient.
(3) Vergütungsansprüche des Tippgebers werden unbegrenzt gewährt, soweit und solange die YV AG noch Einnahmen aus der jeweiligen, nachgewiesenen Kundenbeziehung generiert.
(4) Die Ansprüche auf Vergütung entfallen und sind zurückzuerstatten, wenn die Nichtausführung der nachgewiesenen oder abgeschlossenen Geschäfte auf Umständen beruht, die von der YV AG nicht zu vertreten sind.
(5) Auf die Vergütung insgesamt oder einzelne Bestanteile davon entfällt im beiderseitigem Einvernehmen Umsatzsteuer an. Diese wird explizit in der Abrechnung ausgewiesen.
(6) Die YV AG erteilt dem Tippgeber quartalsweise rückwirkend eine aggregierte Abrechnung über die im vorhergehenden Quartal nachgewiesenen Geschäfte und die hieraus resultierenden, fälligen Vergütungen, soweit ein Anspruch des Tippgebers nach diesem Vertrag besteht. Die Parteien vereinbaren die Führung eines laufenden Kontokorrentverhältnisses über die gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag. Der Tippgeber wird die erteilten Abrechnungen und Salden unverzüglich prüfen und etwaige Einwendungen binnen vier Wochen schriftlich oder in Textform geltend machen. Andernfalls gelten die jeweilige Abrechnung und der sich ergebende Saldo als genehmigt.
(7) Die Vergütungssätze können von der YV AG widerrufen und neu festgesetzt werden, wenn dies durch eine wesentliche Änderung der Kalkulationsgrundlagen nötig wird. Die Änderung der Vergütungssätze wird wirksam, wenn die angekündigte Frist von mindestens vier Wochen mit Wirkung zum Ende eines Kalendermonats abgelaufen ist und der Tippgeber nicht widersprochen hat. Die YV AG wird den Tippgeber auf die Frist und die Bedeutung des Widerspruchs bei Mitteilung der Änderung hinweisen.
(1) Der Tippgeber kann die Aufrechnung mit Forderungen gegen die YV AG nur erklären, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden. Im Übrigen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen.
(2) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertrag durch den Tippgeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der YV AG.
(1) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(1) Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages oder eine Vereinbarung über dessen Aufhebung bedarf, um Gültigkeit zu erlangen, der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Erklärung verzichtet werden.
(2) Die Parteien verpflichten sich, diesen Vertrag anzupassen, sollten sich die gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Voraussetzungen für Tippgeber ändern.
(3) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Frankfurt am Main.
(4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages sich nachträglich als unwirksam erweisen, hat dies auf die Wirksamkeit des übrigen Vertrages keinen Einfluss.
(1) youvestor bietet dem Tippgeber eine SaaS-Plattform zur Nutzung an. youvestor ist selbst Inhaber der Software oder hat entsprechende Lizenzen für die Nutzung der Software erworben. Die Nutzung der Software sowie der youvestor Online-Plattform durch den Tippgeber erfolgt ausschließlich nach den hier genannten Bedingungen.
(2) youvestor stellt dem Tippgeber u.a. die folgenden Daten und Funktionen zur Verfügung:
a) Tippgeberportal (Einsicht in die vom Tippgeber vermittelten Kunden); Voraussetzung hierfür ist, dass der Tippgeber youvestor alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt hat, diese im System erfasst worden sind und youvestor die erforderlichen Daten von den Depotstellen erhält.
b) Vergütungsabrechnungen; Vergütungs- und sonstige Abrechnungen werden dem Tippgeber über die Plattform zur Verfügung gestellt.
c) Korrespondenz; über die Plattform erhält der Tippgeber Schreiben und andere Informationen von youvestor (Newsletter, Rundschreiben etc.).
(3) Soweit youvestor für die Nutzung bestimmter Software ein Entgelt fordert, wird dies mit dem Tippgeber gesondert vereinbart. Die Rechte und Pflichten aus diesen Softwarenutzungsbedingungen bleiben hiervon unberührt, soweit in der gesonderten Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird.
(4) Soweit die dem Tippgeber zur Verfügung gestellten Daten und Funktionen für die Zusammenarbeit nicht wesentlich sind, kann youvestor ihr Angebot jederzeit verändern oder einschränken. Dies gilt nicht, sofern youvestor mit dem Tippgeber ein besonderes Entgelt für eine bestimmte Leistung vereinbart hat.
(1) Dem Tippgeber wird YV AG nach Registrierung auf der YV Plattform über einen Mastercode eines Kooperationspartners oder der YV selbst und Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung einen Tippgeberschlüssel zuweisen, welcher die Schlüsselung des jeweiligen Tippgebers unter den Kooperationspartner ermöglicht.
(2) Der Tippgeber ist zur Weitergabe des Tippgeberschlüssels an Interessenten berechtigt. Er hat dabei allerdings Sorge zu tragen, dass der Interessent über einen etwaigen Missbrauch informiert ist, da dies mögliche Schadensersatzansprüche zugunsten youvestor gegen den Tippgeber auslösen kann, dies allerdings auch nur dann soweit der Interessent youvestor nicht bereits aus eigenem Recht Ersatz schuldet.
(3) Soweit youvestor nicht selbst Inhaber der zur Verfügung gestellten Software ist, stellt sie die Software im Rahmen des ihr lizenzvertraglich eingeräumten Weiterüberlassungsrechts den gemäß diesen Bedingungen nutzungsberechtigten Personen (nachfolgend: „Nutzer“) zur Verfügung. Die Nutzung darf ausschließlich im Zusammenhang und für die Durchführung der Tippgebervereinbarung mit youvestor erfolgen. Eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nicht zulässig. Die Berechtigung zur Nutzung ist nach Maßgabe des Absatzes 5 dieser Nutzungsbedingungen zeitlich begrenzt.
(4) Nutzungsberechtigt ist jeweils nur der jeweilige Tippgeber (=juristische oder natürliche Person, mit der die Tippgebervereinbarung geschlossen worden ist). Der Tippgeber kann seinen festangestellten Mitarbeitern die Nutzung erlauben, soweit die Nutzung zur Durchführung der Tippgebervereinbarung mit youvestor erfolgt. Zu diesem Zweck kann er seine Registrierungsdaten an den jeweiligen Mitarbeiter weitergeben. Mitarbeiter in diesem Sinne sind Arbeitnehmer des Vertragsinhabers, freie Mitarbeiter, selbständige Handelsvertreter gem. §§ 84 ff. HGB sowie Inhaber und Organmitglieder des Vertragsinhabers. Im Übrigen ist das Nutzungsrecht nicht auf Dritte übertragbar.
(5) Der Tippgeber hat seine Registrierungsdaten streng vertraulich zu behandeln. Jede Form der entgeltlichen und unentgeltlichen Weitergabe oder Verwendung und Verarbeitung ist unzulässig, sofern dies nicht nach der Tippgebervereinbarung oder diesen Nutzungsbedingungen ausdrücklich zugelassen ist. Der Tippgeber hat youvestor einen Verlust oder Missbrauch seiner Nutzer-identifikation unverzüglich anzuzeigen und ist verpflichtet, youvestor und/oder Dritten aus einem Verlust oder einem Missbrauch der Nutzeridentifikation entstandene Schäden zu ersetzen.
(6) Die Nutzung erfolgt mittels eines gängigen Browsers über eine Internetverbindung und erfordert zur Identifikation und Authentifikation die Eingabe der Nutzeridentifikation.
(7) youvestor ist bemüht, den Online-Service an sieben Tagen in der Woche jeweils 24 Stunden zur Nutzung bereit zu halten, garantiert dies jedoch nicht. Notwendige Betriebsunterbrechungen für Wartungs- und Reparatur-arbeiten begründen keine irgendwie gearteten Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Tippgebers.
(8) Bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen ist youvestor berechtigt, dem Nutzer die weitere Nutzung der Software zu untersagen und den Zugang zur Software sofort zu sperren. Weitere Rechte und Ansprüche von youvestor und Dritten, z.B. Lizenzgebern, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben unberührt.
Das Urheberrecht (vgl. §§ 69a ff., 87a ff. UrhG) an sämtlicher Software und den Datenbanken sowie alle davon abgeleiteten Nutzungs- und Leistungsschutzrechte stehen ausschließlich youvestor oder dem jeweiligen Rechteinhaber zu. Dies gilt gleichermaßen für alle späteren Versionen, Releases, Updates, Upgrades, Renewals oder Bugfixes. Marken, Firmennamen, sonstige Kennzeichen- oder Schutzvermerke, Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Identifikation der Software dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
(1) youvestor übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software bzw. die mittels der Software generierten Ergebnisse bestimmte Anforderungen des Tippgebers erfüllen, fehlerfrei, vollständig, aktuell oder überhaupt verfügbar sind. Dies gilt nicht, soweit bestimmte Anforderungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Störungen oder Beeinträchtigungen der Funktionalität sind youvestor unverzüglich anzuzeigen.
(2) youvestor haftet für fahrlässige Handlungen und Unterlassungen, soweit sie Leben, Körper und Gesundheit verletzen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten („Kardinalpflichten“). Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Tippgeber regelmäßig vertrauen darf. youvestor haftet dem Auftraggeber im Übrigen für Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für mittelbare Schäden wird in jedem Fall auf maximal EUR 5.000,- begrenzt, unabhängig davon, ob der Schaden in einem Einzelfall oder in mehreren Fällen entstanden ist.
(3) Die Online-Plattform enthält Links und Verweise auf Seiten und Informationen Dritter. Diese werden von youvestor als zuverlässig erachtet. Trotz regelmäßiger und sorgfältiger Prüfung der Inhalte verlinkter Seiten und von Dritten bezogener Daten und Unterlagen kann youvestor für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit und dem Freisein von Rechten Dritter weder eine Gewähr noch eine Haftung übernehmen.
(4) Der Tippgeber stellt youvestor von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, soweit youvestor aufgrund von ihm zu vertretener Pflichtverletzungen des Nutzers in Anspruch genommen wird.
(1) Die Befugnis zur Nutzung erfolgt auf unbestimmte Dauer. Sie erlischt mit der Beendigung der Tippgebervereinbarung.
(2) Software bzw. Softwarebestandteile, die für die Durch-führung der Tippgebervereinbarung wesentlich sind, können nicht gesondert gekündigt werden. Darüber hinaus können individuell vereinbarte Bestandteile, Lizenzen und Programme mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Wesentliche Einschränkungen kostenpflichtiger Leistungen und wesentliche Preiserhöhungen berechtigen den Tippgeber zur außerordentlichen Kündigung dieser Leistungen.
(1) youvestor ist berechtigt, personenbezogene Daten des Tippgebers zum Zweck der Tippgebervereinbarung, der Bereitstellung des Zugangs zur Software, zur System- bzw. Softwarenutzung und zur Administration der IT-Sicherheitseinrichtungen zu erheben, zu speichern und zu nutzen sowie im Rahmen eines Webcontrollings die Nutzung der Software zu statistischen Zwecken aufzuzeichnen.
(2) Der Tippgeber versichert, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten und seine Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.
Die Vergütung setzt sich zusammen aus einem Anteil an der Lizenzgebühr der nachgewiesenen Kunden und aus der Vergütung seitens der depotführenden Stelle an youvestor.
* Maßgeblich sind die jeweiligen Strategien und die darin gehaltenen Investmentfonds; es wird davon ausgegangen, dass für sämtliche Investmentfonds eine gleich hohe Vergütung seitens der depotführenden Stelle erfolgt.
Als Tippgeber für Ihre Kunden spielen Sie eine Schlüsselrolle beim langfristigen Vermögensaufbau – mit nachhaltiger Vergütung. Als Tippgeber ermöglichen Sie Ihren Kunden den einfachen Zugang zu professionellen Lösungen. Damit eröffnen sich für Sie interessante und attraktive Perspektiven:
Jeder Tipp an youvestor lohnt sich – denn damit ist die Voraussetzung für eine attraktive Vergütung erfüllt. Je mehr Tipps Sie an youvestor geben, umso besser für Sie. Denn dann wächst Ihr Gesamtbestand an Tipps und damit natürlich auch Ihre Vergütung.
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Als Tippgeber bekommen Sie nach Registrierung von youvestor einen persönlichen Zugangsschlüssel zugewiesen. Nur mit diesem kann sich Ihr Kunde/Tipp sich auf youvestor registrieren.
Sollten Sie über keinen Registrierungslink verfügen, können Sie per E-Mail an support@youvestor.de oder telefonisch (069 2444 8934, werktags von 09:00 – 18:00 Uhr) einen Mastercode anfordern. Die Registrierung und Nutzung von youvestor ist für Sie kostenlos.
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